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Herr Rechtsanwalt Kinst studierte in Berlin, legte im Jahre 1994 dort das 2. Juristische Staatsexamen ab und ist, nach einer kurzen Tätigkeit in der Verwaltung, seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.
Herr Rechtsanwalt Kinst ist nunmehr seit Oktober 2025 Teil unserer Kanzlei und auf das Versicherungsrecht, Immobilienrecht, Strafrecht sowie auf allgemeines Zivilrecht spezialisiert.
Neben seiner langjährigen gerichtlichen Erfahrung insbesondere vor den Landgerichten und umfassenden Fachkompetenz steht er mit der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in diesen Bereichen sicher und kompetent zur Seite.
SPEZIALGEBIETE UND LEISTUNGEN
Hier vertritt Herr Rechtsanwalt Kinst sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allgemeinen Haftungsfragen, insbesondere auch schwerpunktmäßig bei Werkverträgen, Mietverträgen, Bauverträgen und auch in Fragen des Persönlichkeitsschutzes und rechtlichen Mitteln zu deren Abwehr. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wie beispielsweise Schmerzensgeldforderungen, gehört zu seinen Aufgaben.
Hier vertritt Herr Rechtsanwalt Kinst sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allgemeinen Fragen des Versicherungsrechts, insbesondere aber auch bei Fragen des Versicherungsregresses. Darunter versteht man den Rückgriff des Versicherers auf einen Dritten, nachdem er zunächst für den Schaden aufgekommen ist. Es geht also um eine Rückforderung von Kosten gegen jemanden (zum Beispiel eine Handwerksfirma), der den Schaden möglicherweise schuldhaft verursacht hat, nachdem der Versicherer diesen gedeckt hat. Herr Rechtsanwalt Kinst war in diesem Bereich als Anwalt der Versicherer in einer anderen Kanzlei länger ausschließlich tätig.
Herr Rechtsanwalt Kinst berät hier in Fragen des Grundstücksrechts, des Baurechts, des Miet- und Pachtrechts, aber auch bei Fragen der Immobilienverwertung zum Beispiel bei Erbstreitigkeiten.
Herr Rechtsanwalt Kinst berät bei Erbschaftsstreitigkeiten einschließlich der Verteidigung vor den Gerichten, bei Testamentsgestaltungen, in Fragen der rechtlichen Pflichten bei Personen, die zur Testamentsvollstreckung eingesetzt werden und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Rechtsanwalt Kinst ist außerdem ein erfahrener Strafverteidiger, da er jahrelang in einer Kanzlei auch in diesem Bereich tätig war und tiefgreifende Erfahrung vor den Gerichten und im Umgang mit den Ermittlungsbehörden auch bei schweren Straftaten aufweist. Sachlichkeit, Ruhe und das Vertrauen zwischen Anwalt und Beschuldigtem gehören hier zu den unverzichtbaren Dingen bei der erfolgreichen Verteidigung gegen strafrechtliche Anschuldigungen und Maßnahmen der Behörden und der Gerichtsbarkeit.
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