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Kaspar ∙ Müller ∙ Nickel ∙ Krayer
Erbrecht
Wir verstehen, dass die Regelung des eigenen Nachlasses eine persönliche und wichtige Angelegenheit ist. In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre letzten Wünsche und Vermögensübertragungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden.
Unsere erfahrenen Anwälte im Erbrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen zu helfen. Kontaktieren Sie unser Team aus erfahrenen Anwälten, um eine maßgeschneiderte Beratung zu erhalten und Ihre rechtlichen Interessen optimal zu vertreten.
Fachgebiete

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Aspekte der Vermögensübertragung nach dem Tod einer Person. Es umfasst Themen wie Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag und die Rechte der Erben.
Das Schenkungsrecht regelt die freiwillige Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, also Schenkungen. Es befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und steuerlichen Aspekten von Schenkungen sowie möglichen Pflichtteilsansprüchen.
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Rechtsanwalt Manfred Müller
Die Nachlasspflegeschaft regelt die Verwaltung des Vermögens eines Verstorbenen, wenn die Erben unbekannt, nicht ermittelbar oder die Erbfolge unklar sind. Ein Nachlasspfleger wird vom Gericht eingesetzt, um den Nachlass zu sichern, zu verwalten und gegebenenfalls Ansprüche zu klären, bis die Erben ermittelt oder die Erbfolge geklärt ist.
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Rechtsanwalt Manfred Müller
Die Testamentsvollstreckung regelt die Durchführung des letzten Willens eines Verstorbenen. Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser in seinem Testament eingesetzt, um den Nachlass zu verwalten, Schulden zu begleichen, Vermögenswerte zu verteilen und die Erben zu unterstützen. Ziel ist es, den Erblasserwillen umzusetzen und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.
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Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Ein gerichtlicher Betreuer wird bestellt, um in bestimmten Bereichen wie Finanzen, Gesundheit oder Wohnen zu handeln und die Interessen der betreuten Person zu wahren.
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Die Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person einer anderen die Befugnis erteilt, im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit (z.B. bei Krankheit oder Unfall) rechtliche und gesundheitliche Angelegenheiten zu regeln. Sie kann die Vertretung in finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten umfassen und hilft, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.
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Ihre Ansprechpartner
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tätigkeitenschwerpunkt
Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht,
Maklerrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Sekretariat
Anne Lehnik-Habrink